Buchhaltung für Jedermann

Ohne Buchhaltung würde überall, wo mit Einnahmen, Ausgaben und vor allem mit Zahlen hantiert wird, absolutes Chaos herrschen. Buchhalter behalten deshalb als reinste Zahlenjongleure alles im Griff, was für Laien manchmal schon fast wie Zauberei wirkt, da all das von außen oft unbegreifbar aussieht. Man muss aber kein Albert Einstein sein, um die Basics der Buchhaltung zu verstehen, sondern einfach den ersten Schritt wagen und sich damit auseinandersetzen. Schauen wir uns einfach gemeinsam die Grundlagen an.

Was jeder wissen sollte

Erstmals sind die Begriffe Buchhaltung und Buchführung zu differenzieren, da diese im Alltag oft synonym verwendet werden. Die Buchhaltung selbst sorgt für Ordnung, wenn es um den Geldhaushalt des Unternehmens geht und analysiert und dokumentiert somit Vorgänge wie Materialaufwendungen, Abschreibungen, Kredite, Mietausgaben, Einnahmen, Umsatzerlöse und Lohnauszahlungen. Die Buchführung ist allerdings nur für die Aufzeichnung und Ordnung der Belege aller Geschäftsvorgänge zuständig und dient somit als wichtige Informationsquelle.

Grundregeln der Buchhaltung

In der Buchhaltung gibt es unzählige Regeln und Gesetzesvorschriften, welche sich auch regelmäßig ändern und dadurch sogar die erfahrensten Buchhalter noch nachlesen müssen. Doch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), welche vor allem Vorschriften zur Belegorganisation und -dokumentation enthalten, sind gesetzlich klar festgelegt und einfach zu merken.

Diese Grundsätze lauten grob zusammengefasst wie folgt:

  • Belegpflicht: Keine Buchung darf ohne Beleg durchgeführt werden. Ich denke, dies versteht sich von selbst.
  • Vollständigkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos aufgezeichnet werden, damit alle Vermögensgegenstände und Schulden präzise abgebildet werden können.
  • Klarheit und Übersicht: Die Buchführung muss so klar und deutlich erfolgen, dass auch Außenstehende alle Aufzeichnungen verstehen können. Dies ist zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt notwendig.
  • Nachprüfbarkeit: Durch die korrekte Einhaltung der Belegpflicht und das Gesetz der Klarheit und Übersicht wird die Nachprüfbarkeit gewährleistet. Es muss jeder Geschäftsfall durch einen Beleg und die Aufzeichnung im Grundbuch nachgewiesen werden können. Selbst jede einzelne Änderung in der Buchhaltung muss offiziell eingetragen werden.
  • Richtigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen nach den richtigen Ergebnissen aufgeführt und gebucht werden und deren Werte müssen eindeutig nachvollziehbar sein. Wenn es nicht vermeidbar ist, dürfen auch Schätzwerte eigenes Ermessens angegeben werden, solange diese allgemein vertretbar sind.
  • Zeitgerechtheit: Alle Buchungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen werden und außerdem die zeitlich richtige Reihenfolge einhalten.
  • Aufbewahrung und Sicherheit: Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht stellt sicher, dass bei steuerpflichtigen Unterlagen die dafür festgelegten Fristen eingehalten werden. Vor Ablauf dieser Fristen ist es untersagt, solche Unterlagen zu vernichten oder verschwinden zu lassen. 

Natürlich sind all diese Grundregeln nur ein Bruchteil von dem, was man in der Buchhaltung beachten muss, doch wenn man diese einhält, fährt man meist schon auf der sicheren Seite des Rechtsverkehrs.

Steuern – Was ist das überhaupt?

Wer sich in der Buchhaltunsbranche auskennt, kennt natürlich den ein oder anderen Kniff, mit dem man Steuern sparen kann. Doch dazu muss man sich erst einmal in der verwirrenden Welt der Steuern auskennen und das ist leichter gesagt als getan.

Steuern gibt es nicht erst seit gestern, denn schon seit tausenden Jahren leisten Bürger mit Steuern ihren Beitrag zur Gesellschaft. Schon im alten Ägypten oder Griechenland zu den Zeiten der Hochkulturen wurden dem Volk Steuern in Form von Ernte oder anderen Naturalien abgezogen. Im Gegensatz zu damals, als durch die Abgaben der Arbeiter nur der prunkvolle Lebensstil deren Herrscher finanziert wurde, ermöglicht der Staat heute, zur Zeit des Geldes als Zahlungsmittel, die innere Sicherheit und Infrastruktur des Landes, sowie Bildung und Sozialleistungen zugunsten der Bürger.

Direkte und indirekte Steuern

Es gibt zwei verschiedene Arten von Steuern. Zum einen die indirekten Steuern, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer und Verbrauchssteuer, welche für jeden Bürger unserer Gesellschaft fällig wird. Die direkte Steuer allerdings, welche das Einkommen unmittelbar belastet, fällt beispielsweise für Arbeitnehmer, Rentner, Auto- und Motorradbesitzer, Einzelunternehmer und noch viele mehr an. Die Einkommensteuer ist sozusagen das Paradebeispiel der direkten Steuer.

Im Endeffekt zahlt jeder Staatsbürger ab einem gewissen Alter für sogut wie jede Aktivität steuern, was meistens sehr ärgerlich ist. Zum Glück gibt es aber besondere Ausnahmen wie Casinos. Gewinne durch Glücksspiel sind nämlich steuerfrei, da diese nicht zu den steuerbaren Einkünften zählen. In diese Regel sind natürlich auch Online Casinos mit einbezogen, welche man bestens Casinostest.de kann. Auf diese Weise kann man dem gefürchteten Steuerhai zum Glück doch noch ab und zu entgehen.

Steuererklärung nicht vergessen

Jedes Jahr ist es aufs Neue mühsam, doch wer die Steuererklärung gründlich macht, kann mehr als nur den ein oder anderen Cent sparen. Wer sich allerdings doch nicht mit Pendlerpauschale, Unterhaltszahlungen, Handwerkerkosten und co. auseinandersetzen will, kann diese Angelegenheit immer noch dem Profi überlassen. Dafür sind sie ja da, unsere geliebten Buchhalter.

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